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Tuesday, 11 November 2008 |
Chinesisches Gericht verurteilt fünf Tibeter wegen Protestaktionen zu
Haftstrafen zwischen drei und zehn Jahren
TCHRD, 5.November 2008
Wie das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD) aus
zuverlässiger Quelle erfuhr, wurden in den vergangenen Tagen fünf Tibeter vom
Mittleren Volksgericht der Tibetisch-Autonomen Präfektur (TAP) Kardze (chin.
Ganzi) in Dartsedo zu Haftstrafen zwischen drei und zehn Jahren verurteilt.
Die Anklagen reichen von „Gefährdung der Staatssicherheit“ über „Störung der
öffentlichen Ordnung“ bis hin zu „anderen kriminellen Handlungen“.
Am 29. Oktober wurde Sherab Sangpo, ein 26jähriger Mönch des Klosters
Dongthog im Bezirk Kardze vom Mittleren Volksgericht in Dartsedo wegen
„Gefährdung der Staatssicherheit" zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil
er bei der Demonstration am 26. März 2008 in Kardze die verbotene tibetische
Nationalflagge hochgehalten hatte. Er hatte sie selbst gemalt. Die Quelle
berichtet weiter, Sherab Sangpo sei vom Personal des Büros für Öffentliche
Sicherheit (PSB) während der Demonstration abgeführt und an einen unbekannten
Ort gebracht worden, an dem er sich bis zu seiner Verurteilung am 29. Oktober
2008 befand. Er sei um ca. 8:30 Uhr am Morgen (Beijinger Zeit) dieses Tages
zum Mittleren Volksgericht in Dartsedo gebracht worden, und die Richter
hätten das Urteil um Mittag verkündet.
Am gleichen Tag wurde Loga, ein weiterer Tibeter aus Kardze, zu drei Jahren
Gefängnis verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Kardze im
März. Es ist nicht bekannt, ob die beiden während der Gerichtsverhandlung
einen Rechtsbeistand hatten.
Einen Tag später, am 30. Oktober 2008, wurden der 53jährige Ngoega aus dem
Dorf Serchu und der 49jährige Norbu Tsering aus dem Dorf Drukhang vor dem
Mittleren Volksgericht in Kardze der „Gefährdung der Staatssicherheit“
angeklagt und zu acht bzw. neun Jahren Haft verurteilt, weil sie am 18. März
2008 an der Demonstration vor dem Gebäude der Bezirksregierung im Bezirk
Kardze teilgenommen hatten.
Laut der Quelle seien die beiden um ca. 9.00 Uhr am Morgen zum Gericht
gebracht worden. Rund 20 Personen hätten der Verhandlung beigewohnt – bis auf
den tibetischen Übersetzer alle Chinesen. Als er das Urteil vernahm, habe
Ngoega dem Richter entgegnet: „Wir haben keinerlei Verbrechen begangen, wir
haben kein öffentliches Eigentum zerstört oder angezündet, wir haben
lediglich Flugblätter zur Tibetfrage verteilt. Nur aus diesem Grund wurde ich
vom Sicherheitspersonal gefoltert und hatte unmenschliche und herabwürdigende
Behandlung zu ertragen, so daß ich alles Gefühl in meinen Gliedern verlor,
und es kehrte erst Tage nach meiner Verlegung ins Gefängnis wieder zurück.“
Außerhalb des Gerichtsgebäudes habe es während der gesamten Verhandlung bis
zur Urteilsverkündung um Mittag ein hohes Aufgebot an Sicherheitskräften
gegeben. Den Verteidigern wurde keine Chance gegeben, das Urteil in Frage zu
stellen. Laut unserer Quellen wurde Norbu Tsering seit seiner Verhaftung am
18. März ohne Verbindung zur Außenwelt gehalten. Bis zur Gerichtsverhandlung
am 30. Oktober 2008 wußte daher keiner etwas über seinen Verbleib.
Obwohl das Mittlere Volksgericht in Kardze in Übereinstimmung mit dem
chinesischen Recht Verteidigern das Recht auf Einspruch innerhalb von zehn
Tagen nach dem Urteilsspruch einräumt, bleiben solche Berufungen praktisch
immer erfolglos, besonders wenn es um „politische Verbrechen“ geht. Auch
Ngoegas Angehörige hatten keine Gelegenheit bekommen, sich während der
Untersuchungshaft zu dem Fall zu äußern. Sie halten es daher für
aussichtslos, gegen das bereits ergangene Urteil Berufung einzulegen.
Eine weitere Person, die aus dem Bezirk Serthar stammt, deren Identität
bislang jedoch nicht bekannt ist, wurde von demselben Gericht zu zehn Jahren
Haft verurteilt. Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie
(TCHRD) wird, sobald Einzelheiten bekannt werden, weiter über diesen Fall
informieren.
Der stellvertretende Vorsitzende der Regierung der Autonomen Region Tibet
(TAR) Baema Cewang [Pema Tsewang] erwähnte bei einem Treffen mit Mitgliedern
des Australischen Abgeordnetenhauses am 4. November 2008, daß 55 Tibeter
wegen ihrer Beteiligung an den Protesten am 14. März 2008 in Lhasa zu
Haftstrafen verurteilt worden seien, deren Länge von drei Jahren bis zu
lebenslänglich reiche.
Es gibt noch immer Hunderte von Tibetern, die ohne Anklageerhebung in Haft
gehalten werden. Von 105 Tibetern ist bekannt, daß sie verurteilt wurden,
sowohl in der Autonomen Region Tibet (TAR) als auch außerhalb dieser, weil
sie bei den Protesten, die sich seit März dieses Jahres überall auf dem
tibetischen Plateau ereigneten, mitgemacht hatten.
Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD) verurteilt
die Verhängung der hohen Gefängnisstrafen über diese fünf Tibeter auf das
Schärfste. Durch die Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinung und freie
Meinungsäußerung verstießen sie in keiner Weise gegen die Verfassung oder das
chinesische Recht. Das Zentrum drückt darüber hinaus seine tiefste Besorgnis
über den Einsatz von Folter gegen die Häftlinge aus und hinterfragt die
Transparenz der gerichtlichen Urteile, weil nämlich all diese Verhandlungen
hinter verschlossenen Türen und unter einem hohen Sicherheitsaufgebot
stattfanden.
Übersetzung: Melanie Pelka, Adelheid Dönges, Revision: Angelika Mensching
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Arbeitsgruppe München
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